Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 02.05.2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Heimart GmbH, Kratzberger Straße 22, 42855 Remscheid (nachfolgend „Anbieter" oder „wir"), auftretend unter der Marke „Seitenlabor", und ihren Kunden über Leistungen im Bereich Konzeption, Gestaltung, Entwicklung, Hosting, Wartung und Pflege von Webseiten und Webanwendungen.
(2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließen wir nicht ab.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen, Beispielpreisen und Kalkulatoren auf unserer Website ist unverbindlich und stellt kein Angebot im Rechtssinne dar.
(2) Nach einem Erstgespräch unterbreiten wir dem Kunden ein individuelles, schriftliches Angebot (in Textform per E-Mail genügt) mit Beschreibung des Leistungsumfangs, Festpreis oder Aufwandsschätzung, Zahlungsbedingungen und Zeitplan. Das Angebot ist, sofern nicht anders vermerkt, dreißig Tage gültig.
(3) Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung nach Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, schulden wir die fachgerechte Erstellung der beauftragten Leistung nach den anerkannten Regeln der Technik.
(2) Wir sind berechtigt, Subunternehmer einzusetzen. Für deren Leistung haften wir wie für eigenes Handeln.
(3) Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang („Change Requests") bedürfen der Textform. Mehraufwand wird nach den im Angebot vereinbarten Stundensätzen oder nach gesondertem Festpreis abgerechnet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Marken, Zugänge, Dokumente) rechtzeitig und in der vereinbarten oder einer üblichen Form bereit. Verzögerungen, die auf nicht rechtzeitig bereitgestellte Mitwirkungsleistungen zurückzuführen sind, gehen nicht zu unseren Lasten.
(2) Der Kunde sichert zu, dass er an sämtlichen übergebenen Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und dass deren Nutzung im Rahmen des beauftragten Projekts keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) und keine gesetzlichen Vorschriften verletzt. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, frei.
(3) Freigaben und Abnahmen erfolgen schriftlich oder in Textform. Erfolgt nach Übergabe einer Zwischen- oder Endleistung innerhalb von zehn Werktagen keine begründete Mängelrüge in Textform, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 5 Termine, Verzug
(1) Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen handelt es sich um unverbindliche Plan-Termine.
(2) Geraten wir mit der Leistung in Verzug und wird hierdurch dem Kunden ein Schaden zugefügt, ist die Haftung nach § 11 dieser Bedingungen beschränkt.
§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, werden Festpreis- Projekte in zwei Raten abgerechnet: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Abnahme bzw. Live-Schaltung. Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen ab 5.000 € können bis zu drei Zahlungsmeilensteine vereinbart werden.
(3) Hosting- und Wartungspauschalen werden monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet und sind sofort fällig.
(4) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Geschäftsverkehr unter Unternehmern.
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumen wir dem Kunden an den im Rahmen des Projekts speziell für ihn erstellten Werken (insbesondere Designs, Layouts, projektspezifischer Quellcode, Grafiken) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht zur vereinbarten Verwendung ein. Eine Übertragung auf Dritte oder die Unterlizenzierung bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform; bei Konzernumstrukturierungen oder Verkauf des Unternehmens des Kunden gilt die Zustimmung als erteilt.
(2) Vor vollständiger Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte bei uns. Eine produktive Nutzung des erstellten Werks vor Vollzahlung ist nicht gestattet.
(3) An vorbestehenden Werken, generischen Komponenten, Frameworks, Bibliotheken, Vorlagen und Methoden, die nicht speziell für den Kunden entwickelt wurden, behalten wir uns sämtliche Rechte vor. Wir räumen dem Kunden insoweit das einfache Nutzungsrecht im Rahmen des Projektergebnisses ein.
§ 8 Open Source und Drittsoftware
(1) Bei der Erstellung der Werke setzen wir regelmäßig Open-Source- Komponenten und Drittsoftware ein. Diese unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen ihrer Urheber, die der Kunde zu beachten hat. Auf Wunsch nennen wir die eingesetzten Komponenten und Lizenzen.
(2) Eine Haftung für Open-Source-Komponenten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Hosting, Wartung, Pflege
(1) Hosting, Wartung und Pflege werden — soweit beauftragt — auf Basis gesonderter Konditionen erbracht, die im Angebot festgelegt sind. Verfügbarkeitszusagen werden nur ausdrücklich und in Textform abgegeben.
(2) Laufende Hosting- und Wartungsverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von dreißig Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Angebot keine andere Laufzeit vereinbart ist. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bei Beendigung eines Hosting-Vertrags stellen wir dem Kunden auf Anforderung gegen angemessenen Aufwand einen vollständigen Datenexport sowie die für die Migration erforderlichen technischen Informationen zur Verfügung.
§ 10 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Abnahme bzw. Lieferung beträgt. Die Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und für arglistig verschwiegene Mängel.
(2) Wir leisten Gewähr durch Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 11 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(3) Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust haften wir nur, soweit der Kunde eine angemessene Datensicherung vorgenommen hat. Wir empfehlen dem Kunden ausdrücklich, regelmäßige Backups vorzunehmen.
§ 12 Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht für andere Zwecke als die Vertragserfüllung zu verwenden und sie auch nach Beendigung des Vertrags vertraulich zu behandeln. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung der empfangenden Partei beruht.
§ 13 Referenznennung
Wir sind berechtigt, den Kunden mit Name, Logo und einer kurzen Projektbeschreibung als Referenz auf unserer Website und in Akquisematerialien zu nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Heimart GmbH in 42855 Remscheid.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.